Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.10.1998 - 23 B 97.3505   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16438
VGH Bayern, 22.10.1998 - 23 B 97.3505 (https://dejure.org/1998,16438)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.1998 - 23 B 97.3505 (https://dejure.org/1998,16438)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 23 B 97.3505 (https://dejure.org/1998,16438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,16438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)

  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12

    Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die

    Dies verdeutlicht, dass die Beitragsbemessung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Geschossfläche nicht genauso geeignet ist, wie die Beitragsbemessung unter Berücksichtigung der zulässigen Geschossfläche, weil die tatsächliche Bebauung eines baulich nicht vollständig ausgenutzten Grundstücks wegen der Möglichkeit der Erweiterung der Bebauung nicht in vergleichbarer Weise Rückschlüsse auf die mögliche Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung und auf den durch die Erschließung vermittelten Gebrauchswert zulässt (so auch BayVGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 - Nr. 23 B 97.3505 - BayVBl. 1999, 272 - 275, weitere Nachweise bei Friedl in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2015, Rn. 739b zu § 8).
  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1472

    Kommunalabgabenrecht: Gesetzliche Vorgaben beim Erlass von Abgabesatzungen //

    Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH vom 22.10.1998 BayVBl 1999, 272 = GK 1999 Nr. 140).

    Nur im Falle der Überschreitung der äußersten Grenzen des gemeindlichen Ermessens, was dann vorliegt, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (BayVGH st. Rspr., vgl. vom 8.3.1985 VGH n.F. 38, 55; vom 7.11.1989 Az. 23 N 88.454; vom 22.10.1998 BayVBl 1999, 272).

    Vielmehr sah er sich, wie die kommunalen Satzungsgeber auch, an die Vorgaben des Gesetzgebers im Kommunalabgabengesetz gebunden (vgl. BayVGH vom 22.10.1998 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1678

    Normenkontrolle; Herstellungsbeitrag für die öffentliche

    Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH vom 22.10.1998 BayVBl 1999, 272 = GK 1999 Nr. 140).

    Nur im Falle der Überschreitung der äußersten Grenzen des gemeindlichen Ermessens, was dann vorliegt, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (BayVGH st. Rspr., vgl. vom 8.3.1985 VGH n.F. 38, 55; vom 7.11.1989 Az. 23 N 88.454; vom 22.10.1998 BayVBl 1999, 272).

    Vielmehr sah er sich, wie die kommunalen Satzungsgeber auch, an die Vorgaben des Gesetzgebers im Kommunalabgabengesetz gebunden (vgl. BayVGH vom 22.10.1998 a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht